Dr. Manuela Hörstmann-Jungemann
Rechtsanwältin
Partnerin
Werdegang
Manuela Hörstmann-Jungemann ist seit 1990 als Rechtsanwältin für Schindhelm in Osnabrück tätig, seit 2006 als geschäftsführende Gesellschafterin. Von 1989 bis 1990 war sie wissenschaftliche Assistentin an dem Institut für Rechtsvergleichung der Juristischen Fakultät der Universität Straßburg.
Manuela Hörstmann-Jungemann studierte von 1982 bis 1989 Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld im Rahmen der Einphasigen Juristenausbildung. 1989 Assessor-Examen, Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes, 1997 Promotion.
Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück.

Manuela Hörstmann-Jungemann berät in- und ausländische Unternehmen im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenskäufen. Sie verfügt ferner über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Umstrukturierungen und im Immobilienrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung im Bereich Health Care (Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Ärzte, Apotheken), auch unter Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Fragestellungen. Manuela Hörstmann-Jungemann berät darüber hinaus in Fragen des Insolvenzrechts und der Restrukturierung, insbesondere auch in Fragen der Geschäftsführerhaftung in der Krise. Die Publikationen von Manuela Hörstmann-Jungemann betreffen gesellschaftsrechtliche Themen, auch mit Bezug zum Steuerrecht.