Betriebsanlagen- und Umweltrecht

SCWP Schindhelm verfügt über eine langjährige und umfassende Erfahrung im Bereich des Betriebsanlagen- und Umweltrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung bei Verfahren zur Erlassung oder Änderung von Raum- und Fachplanungsakten, einschließlich sog. strategischer Umweltprüfungen (SUP).

Projekte, die wir begleiten, sind Wohnbauvorhaben, gewerbliche Betriebsanlagen und Industrieanlagen aller Art, aber auch Rohstoffgewinnungen, Abfallbehandlungsanlagen, Gewerbe- und Industrieparks sowie Infrastrukturvorhaben. Dabei beraten wir Sie von der Initiierung und Planung über die Errichtung bis zur Veräußerung oder Verwertung. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Vertretung in Verfahren zur Erwirkung von behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), die für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage oder eines Vorhabens erforderlich sind sowie Verfahren über die Vergabe behördlicher Aufträge und deren Vollstreckung sowie Verwaltungsstrafverfahren.

Die Expertise von SCWP Schindhelm umfasst darüber hinaus alle anderen Bereiche des öffentlichen Umweltrechts, z.B. die Beratung bei Altlastensanierungen oder bei umweltstrafrechtlichen Fragen, sowie des zivilen Umweltrechts, insbesondere des Nachbarrechts und des Umwelthaftungsrechts.