Allianz: Die aktuelle Zeitenwende – Force Majeure und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Die „aktuelle Zeitenwende“ im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat nicht nur eine politische, sondern auch eine vielleicht noch größere wirtschaftliche Dimension. Sprunghafte Verteuerungen von Rohstoffen und Energie begründen eine zum Teil dramatische Erhöhung der Kosten auf der Aufwandseite der Wirtschaftsunternehmen. Die Unterbrechung von Lieferketten sorgt in der Industrie vielfach für Produktionsausfälle. Verzögerungen oder Ausfälle von Lieferungen sind in vielen Branchen die Folge. Zudem spielen die Wirkungen der Corona-Pandemie nach wie vor eine große Rolle.

In der Praxis unserer Rechtsberatung nehmen Fälle dieser Art schon jetzt einen großen Raum ein. Unsere Mandanten legen uns beispielsweise Serienbriefe ihrer Lieferanten vor, in denen nicht nur höhere Preise angekündigt, sondern auch Lieferstopps für den Fall angedroht werden, dass die Abnehmerseite diese Preiserhöhungen nicht akzeptiert. Umgekehrt haben Mandanten mit Lieferverpflichtungen das Problem, dass ihnen Verluste bis hin zur Existenzgefährdung drohen, wenn sie ihre Preise gegenüber den Abnehmern nicht anpassen.

Unsere Beratungsleistungen sind in der aktuellen Situation vielschichtig. Diese beginnen bei der Gestaltung künftiger Verträge, in denen diese neuen Entwicklungen mit entsprechenden Vertragsklauseln interessengerecht zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung reicht von der Begleitung von Verhandlungsprozessen mit dem Ziel einer gütlichen Lösung bis zu der Frage, ob Preisanpassungen oder Vertragskündigungen durchsetzbar oder umgekehrt akzeptiert werden müssen. Dabei gilt nach wie vor ein Kernsatz, der schon im römischen Recht seine Gültigkeit hatte: „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten.

Entscheidend ist, ob und wann in der aktuellen Situation Ausnahmen von diesem Grundsatz eröffnet sind. Bisher galt dies überwiegend für jene Fälle, in denen der Austausch von Leistungen zwischen den Parteien von Force Majeure (höherer Gewalt), galoppierenden Rohstoffpreisen und ebensolchen Inflationsraten geprägt war – d.h. zwischen, während oder kurz nach den Weltkriegen. Plötzlich ist das Thema aber hochaktuell und wird uns wahrscheinlich noch lange Zeit beschäftigen.

Bei aller Rechtsangleichung, die sich vor allem im europäischen Rechtsbereich in den letzten 20 bis 30 Jahren vollzogen hat, blieb dieses Thema von Bemühungen rechtlicher Vereinheitlichungen unberührt. Grund hierfür war scheinbar fehlende Aktualität. Im Nachfolgenden wird aufgezeigt, wie dieses Thema im Hinblick auf drei zentrale Fragen in den jeweiligen Ländern unserer Partnerkanzleien rechtlich gehandhabt wird:


Fazit

Abschließend dürfen wir Ihnen zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation und unabhängig von den vorangegangenen länderspezifischen Rechtssituationen folgende Empfehlungen ans Herz legen:

In Bezug auf künftige Rahmenverträge und Rechtsverhältnisse, die auf eine gewisse Dauer angelegt sind, sowie auf allgemeine Geschäftsbedingungen sollten Sie die Implementierung von Force-Majeure-Klauseln näher in Betracht ziehen. Gerne stehen wir Ihnen zu diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite. So wird für alle Vertragsparteien klar, unter welchen Umständen und in welchem Rahmen Vertragsanpassungen in Betracht kommen, wenn sich die Rahmenbedingungen für das Rechtsverhältnis erheblich verändern.

Im Übrigen gibt Ihnen die nachfolgende Checkliste einen beispielhaften Überblick über jene Fragen, bei denen sich im Regelfall eine anwaltliche Beratung empfiehlt:

  • Kann eine Vertragspflicht nicht mehr erfüllt werden?
  • Regelt der Vertrag Fälle der höheren Gewalt?
  • Enthält der jeweilige Vertrag spezielle Regelungen für Verzug und Unmöglichkeit?
  • Welcher Handlungsspielraum besteht zur Erzielung einer gütlichen Einigung?

Ultima Ratio: Anpassung, Kündigung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.



Autor: Dr. Johannes Thoma
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