Der digitale Imfpass – kehrt Ungarn zurück zur (neuen) Normalität?

Wie ist die Impfreihenfolge in Ungarn geregelt?

Die Impfung ist freiwillig und erfolgt aufgrund der Vorregistrierung durch jene Personen, die die Impfung in Anspruch nehmen wollen. In Ungarn gibt es keinen vordefinierten Impfplan, er ändert sich ständig entsprechend den aktuellen Gegebenheiten. Zurzeit erfolgt die Impfung der registrierten älteren Personen an den Impfstellen mit Pfizer-, Sputnik und Sinopharm-Impfstoffen. Die Hausärzte impfen die Patienten unter 60 Jahren, die chronische Krankheiten haben, mit dem AstraZeneca-Impfstoff. In Ungarn stehen zurzeit fünf Impfstoffe zur Verfügung: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Sputnik V, sowie Sinopharm.

Jenen Personen, die sich für eine Impfung registriert haben, wird an den Impfstellen mitgeteilt, welche Impfstoffe aktuell zur Verfügung stehen. Sollten sie sich für andere Vakzine entscheiden, müssen sie warten, bis sie über das Vorhandensein verständigt werden.

Soll es Sonderrechte für „Geimpfte“ in Ungarn geben?

Die Regierung hat noch nicht darüber entschieden, welche Erleichterungen ein Impfpass gewähren soll.

Kommt der (digitale) Impfpass in Ungarn?

Der Ministerpräsident hat den Beschluss seiner Regierung bekanntgegeben, das Volk in einer sogenannten „nationalen Konsultation“ nach seinem bevorzugten Zeitplan für die Aufhebung der Coronavirus-Notfallmaßnahmen zu befragen. Unter anderem soll es auch darum gehen, ob die Ungarn mit der Einführung eines „Impfpasses“ einverstanden seien, oder dieser bereits geimpften Personen das Reisen ermöglichen soll.

Es wird auch um eine Stellungnahme gebeten, ob Personen mit Immunitätsbescheinigungen von bestimmten Beschränkungen befreit werden sollten und ob Ausländer nur dann ins Land einreisen dürfen, wenn sie einen Impfnachweis oder einen Immunitätspass vorlegen können.

Den Impfpass sollen diejenigen bekommen, die bereits geimpft wurden oder schon geheilt sind.

Im neuen Impfpass sind folgende Angaben enthalten:

  • Bei denen, die die Corona-Impfung erhalten haben, der Zeitpunkt der zweiten Impfung;
  • Bei denen, die schon geheilt sind, der Tag des negativen Tests oder am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test oder der Tag, an dem sie das Krankenhaus verließen;
  • Bei denen, die keinen positiven Test haben, aber über Antikörper verfügen, der Tag der Blutprobe, die das Vorhandensein der Antikörper bestätigt.

Im ersten und zweiten Fall ist die Ausstellung des Passes kostenlos und im letzteren Fall ist eine Gebühr zu entrichten.



Autor: Beatrix Fakó