Rechtssicheres Whistleblowing in Ihrem Unternehmen - Länderupdate in Ungarn

Obwohl die Frist abgelaufen ist, wurde in Ungarn noch kein Gesetzesvorschlag oder sonstiger Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1937/EG über Whistleblowing in nationales Recht vorgelegt. Das Gesetz CLXV von 2013 über Beschwerden und Mitteilungen von öffentlichem Interesse enthält jedoch bereits Bestimmungen, die der Gesetzgeber in naher Zukunft ergänzen und/oder ändern dürfte. Da die in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen unmittelbar anwendbar sind, können die Unternehmen bereits aufgrund der Richtlinie die Vorbereitungen zu ihrer eigenen Whistleblowing Lösungen vornehmen, auch wenn die ungarischen Rechtsvorschriften noch nicht mit der geltenden EU-Richtlinie übereinstimmen. Vermutlich wird Ungarn seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 nachkommen.



Autor: Beatrix Fakó