Frankreich: Justitia 4.0 – das Für und Wider digitaler Gerichtsprozesse und Notariatsakte in Frankreich

Das Programmierungs- und Reformgesetz für die Justiz (LPJ) vom 23. März 2019 sieht vor, dass Streitsachen mit einem Streitwert von weniger als 5.000 Euro in einem vollständig digitalen Verfahren beigelegt werden können:

  • Online-Kontaktaufnahme mit dem Gericht,
  • Übermittlung von Beweisen auf digitalem Weg und
  • Digitale-Überwachung des Verfahrens.

Seit Januar 2018 arbeiten das Innen- und das Justizministerium gemeinsam an der digitalen Umstellung des Strafverfahrens, um die Strafjustiz durch die Abschaffung von Papier und handschriftlichen Unterschriften von der Anzeige bis zur Strafvollstreckung effizienter zu gestalten. Vorerst befindet sich dieses Programm in der Versuchsphase an den Gerichten von Amiens und Blois.

Die Digitalisierung von Gerichtsverfahren betrifft vorerst nur Dokumente und Schriftsätze, die über sichere Plattformen des Justizministeriums ausgetauscht und eingereicht werden. Was insbesondere Strafverfahren betrifft, so beschränkten sich die ersten Versuche in Amiens und Blois auf digital signierte Verfahren, die von der Polizei und der Gendarmerie erfolgreich an das zuständige Gericht übermittelt wurden.



Autor: Maurice Hartmann