Europa: Und täglich grüßt das Murmeltier - weiter Millardenstrafe für Google

Dritte Strafe in Milliardenhöhe
Nach der Strafe wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine im Jahr 2017 sowie der Geldbuße wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten im Juli 2018 verhängte die EU-Kommission am 20.03.2019 eine weitere Geldstrafe gegen Google bzw. dessen Mutterkonzern Alphabet – diesmal im Zusammenhang mit dem Produkt AdSense for Search. Google wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR verurteilt.

Adsense for search
Über AdSense for Search vermittelt Google Werbeanzeigen an Eigentümer von Websites (Publisher), die auf ihrer Website eine Suchfunktion betreiben und die die Flächen um ihre Suchergebnisse herum kommerziell nutzen möchten. Google ist dabei also als Vermittler von Suchmaschinenwerbung tätig.

Kartellverstoß
Im maßgeblichen Zeitraum – zwischen 2006 und 2016 – hatte Google auf dem Markt für Vermittler von Suchmaschinenwerbung eine marktbeherrschende Stellung von über 90 % Marktanteil in EWR-Raum.

Ab 2006 verhinderte Google durch die Aufnahme von Ausschließlichkeitsklauseln in den Verträgen, dass Publisher auf ihren Suchergebnisseiten Werbeanzeigen von Konkurrenten platzieren konnten.

Nach und nach wurden ab 2009 diese Ausschließlichkeitsklauseln durch Klauseln über die sogenannte „Prämium-Platzierung“ ersetzt. Diese Klauseln verpflichteten Publisher, die am besten sichtbaren und am häufigsten angeklickten Stellen auf ihren Suchergebnisseiten den Anzeigen von Google vorzubehalten und eine Mindestzahl von Google-Anzeigen zu platzieren.

Zudem nahm Google ab 2009 Klauseln in die Verträge mit den Publishern auf, nach denen das Recht der Publisher die Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten zu verändern, von der Zustimmung von Google abhängig war. Damit konnte Google Einfluss darauf nehmen, welche Anzeigen von Konkurrenten angezeigt wurden und wie häufig diese angeklickt wurden.

Durch diese Praktiken wurden andere Unternehmen daran gehindert, auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung mit Google zu konkurrieren. Google missbrauchte somit seine marktbeherrschende Stellung auf diesem Markt.

Auswirkungen
Im Juli 2016 forderte die Kommission Google auf, die rechtswidrigen Verhaltensweisen einzustellen, woraufhin Google die kartellrechtswidrigen Praktiken beendete.

Personen und Unternehmen, die von den wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betroffen sind (Konkurrenten von Google sowie unter Umständen auch Publisher) haben die Möglichkeit, Schadenersatzklagen gegen Google vor den Gerichten der Mitgliedstaaten zu erheben.

Autorinnen: Christina Hummer & Eva Niel