Die kommerzielle Nutzung unbemannter Flugeräte in Ungarn

In Ungarn ist der Gesetzgeber seiner Harmonisierungsverpflichtung im Jahr 2021 nachgekommen und hat einen wesentlichen Teil der Drohnenverordnung in das Luftfahrtgesetz von 1995 übernommen, aber auch mehrere andere Gesetze waren von diesbezüglichen Anpassungen betroffen.

Die ungarische Gesetzgebung führt zudem eine neue Kategorie für unbemannte Flugzeuge ein, nämlich unbemannte Freizeitflugzeuge, d. h. Geräte, die eine maximale Startmasse von 120 g nicht überschreiten, nicht mit einem Datenaufzeichnungsgerät ausgestattet sind und sich nicht weiter als 100 m von einem ferngesteuerten Piloten entfernen können. Solche „Spielzeugdrohnen“ sind freier in der Nutzung und erlegen ihren Besitzern keine Verpflichtungen auf.

Kommerzielle Drohnennutzer sind verpflichtet, ihre Drohnen ohne Gewichtsbeschränkung zu registrieren. Auch in Ungarn werden Drohnen immer häufiger kommerziell eingesetzt, vor allem in der Bau- und Medienbranche.

Nach dem EU-Konzept sollen Drohnen in das U-Space-System integriert werden, das in Ungarn jedoch noch in der Entwicklung ist. Mit Blick auf die Entwicklung der Drohnennutzung wurde im Frühjahr 2021 die ungarische Drohnenkoalition gegründet. Eine der Hauptaufgaben der Koalition ist es, zur Entwicklung eines Rechtssystems beizutragen, das zum einen die Sicherheit gewährleisten und zum anderen die Vorteile für die Industrie verwirklichen soll.



Autor: Beatrix Fakó