Kreditfinanzierungen in Zeiten von COVID-19

Die Ausbreitung des Coronavirus hat weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen.

Die Kreditwirtschaft ist ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft.

Kreditnehmer leiden in Folge der gesellschaftlichen Einschränkungen des Coronavirus unter erheblichen Umsatz- und Ertragseinbußen oder befürchten die Störung von Geschäftsabläufen mit gravierenden finanziellen Folgen. Für Kreditnehmer besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr in der Lage sein werden, den jeweiligen Kreditvertrag zu erfüllen.

Kreditverträge enthalten jedoch in der Regel keine Force Majeure Klauseln, welche es Kreditnehmern ermöglichen, die geschuldeten Raten- bzw. Kapitalzahlungen für die Dauer einer Krise unter Berufung auf „höherer Gewalt“ einzustellen.

Angesichts der nachteiligen Auswirkungen der Epidemie hat die Regierung Folgendes angeordnet:

- die Rückzahlung der vor 18. März 2020 gewährten Kredite – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen -, wurde bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt;

- der Zinssatz für alle neuen Konsumentenkredite (nach dem 18. März 2020), die nicht mit Pfandrecht gesichert sind, ist in der Höhe des Basiszinssatzes zzgl. 5 % begrenzt.

Die Laufzeit wird um die Dauer des Rückzahlungs-moratoriums verlängert und die Zinsen laufen auch während des Moratoriums. Die gekündigten Kreditverträge fallen u.E. nicht unter das Zahlungs-moratorium, weil dort kein Rechtsverhältnis mehr vorliegt.

Bei Konsumentenkrediten ist es nicht klar, ob der Höchstsatz des Zinses nur während des Zahlungsmoratoriums oder für die gesamte Laufzeit des Kredits maßgebend ist.

Unsere Experten der SAXINGER COVID-19-Unit stehen Ihnen in diesem Zusammenhang sowie zur Beantwortung sonstiger Rechtsfragen im Zusammenhang mit COVID-19 gerne zur Verfügung.

Stand 25.03.2020

Wir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage laufend ändern kann, sind aber bemüht die Inhalte auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Ansprechpartner
Dr. Beatrix Fakó
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